Eine Förderung im Jahr 2019 oder 2020 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Die KfW kündigt an, unter www.kfw.de/455-B oder in ihrem Newsletter zu unterrichten, sobald ihr Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater